Kategorisiert | Politik, Türkei

Verfassungsänderung in der Türkei – Einige Anmerkungen

Veröffentlicht am 12 September 2010 von Josef Sturm

Über die Verfassungsänderung in der Türkei und das nun stattfinde Referendum ist viel geschrieben worden.

Doch detailliert wird leider weder in den deutschen Medien noch in den türkischen Medien darauf eingegangen.Das Referendum wird zu einem Kampf zwischen der amtierenden Regierungspartei AKP und den so genannten kemalistischen Eliten hochstilisiert.  Dies wurde vor allem auch vom designierten Ministerpräsidenten der Türkei Recep Tayyip Erdoğan selbst eingeleitet indem das Referendum und die zur Abstimmung gestellte Verfassungsreform als Kampf gegen die Putschisten von 1980 und die seit dieser Zeit eingesetzte Verfassung darstellt. Kurios dabei ist die Tatsache, dass gerade Erdoğan, sein Ziehvater Necmettin Erbakan und all jene die nun entweder der AKP oder den anderen religiösen Parteien angehörenden Personen gerade von den Putschisten von 1980 salonfähig gemacht und inthronisiert wurden. Der „Vater des Putsches“ vor 30 Jahren war Kenan Evren der durch die Etablierung der so genannten türkisch-islamischen These das Tor der religiösen Infiltration der Politik Tür und Tor geöffnet hat. Zwei der wichtigsten hier relevanten Träger der türkischen Republik sind die Prinzipien des Laizismus und der strikten Gewaltenteilung die sogar noch weitergeht als in der Bundesrepublik. Das türkische Laizismusprinzip beruht historisch bedingt auf der absoluten Trennung von religiösen und staatlichen Elementen mit dem untypischen aber den historischen Bedingungen geschuldeten Umstand dass durch die Einsetzung der Religionsbehörde Diyanet der Einfluss von religiösen Orden und Gesellschaften eingeschränkt wurde. Die Etablierung der islamisch-türkischen These und die kurz darauf einsetzende Ära von Turgut Özal eines Politikers der der religiösen Sekte der Nakşibendi angehörte war der erste Schritt zur Auflösung der Trennung von Staat und Religion getan. Es ist deshalb eine Ironie des Schicksals das gerade Erdogan der wie kein zweiter von dieser religiösen Öffnung profitierte – die ihm aber zur damaligen Zeit nicht weit genug ging, da er die Scharia für die Türkei einforderte – sich nun als demokratischer Heilsbringer gegen die Diktaturverfassung der Putschisten präsentiert.

Dies ist ein Aspekt der die Kuriositäten der türkischen Politiklandschaft aufzeigt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der vor allem Kritiker des Reformpaketes auf den Plan ruft, ist die geplante Neustrukturierung des Justizwesens. Genauer die Aushöhlung des Prinzips der Gewaltenteilung durch die Einflussnahme der Legislative in die Judikative durch die Wahl der Richter des obersten Verfassungsgerichts (tr.: Anayasa Mahkemesi) und der Wahl der Mitglieder des Hohen Richter und Staatsanwälterats (tr. HSYK).

Personen die dem Reformpaket positiv gegenüberstehen sowie in jedem der gegen das Reformpaket votiert und auch Gründe dafür anführt stets den gehassten Kemalisten erblicken argumentieren in diesem Fall, dass auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts vom Bundesrat und Bundestag also von der Legislative gewählt werden. Dies ist soweit natürlich richtig. Doch wird hierbei verkannt, dass genau diese Richterwahlpraxis in Deutschland zu Kontroversen und Kritik geführt hat. Es wird also vorausgesetzt das wenn eine solche Praxis ebenfalls in der Bundesrepublik angewendet wird diese gut sein muss. diesem Fall tritt die vorhandene Politisierung der Justiz, d.h. die direkte Einflussnahme der Regierung in die Entscheidung der Justiz, in den Hintergrund. Die also durchaus vorhandene Problematik wird von Medien, die der Regierung nahe stehen vertuscht und kleingeredet. Dies kann jedoch nicht Sinn und Zweck einer gesellschaftsübergreifenden Diskussion über eine solche wichtige und tiefgreifende Veränderung sein. Diese Vorgehensweise verwundert umso mehr, als dass parteiunabghängig eine Übereinstimmung darüber besteht, dass die Putschistenverfassung reformbedürftig ist und verbessert werden sollte. Die als vermeintliche Antidemokraten dargestellten Kemalisten, gemeint ist die Republikanische Volkspartei des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk, steht grundsätzlich einer Änderung des Status Quo positiv gegenüber. Ja es ist zuweilen sogar so, dass diese Partei, die fälschlicherweise in hiesigen Medien als rückwärtsgerichtet bezeichnet wird, sogar noch weitergehende Reformen anvisiert. Aufgrund dessen passt auch das von ihr gezeichnete Bild der Blockade-Partei nicht in die parteipolitische Tagesgeschehen. Das Problem weshalb sie und auch andere Parteien dieser Verfassungsreform negativ gegenüberstehen ist die Tatsache, dass bestimmte Punkte der Verfassungsänderung zuungsten der Gewaltenteilung seitens der Regierung instrumentalisiert werden können. Auch der von den Meinungsforschungsinstituten prognostizierte Kopf an Kopf-Ausgang des Plebiszits zeigt auf, dass die von der AKP-Regierung eigenwillig durchgesetzte Verfassungsänderung die Gesellschaft polarisiert und von Anfang an gar nicht das Ziel hatte eine überparteiliche, konsensdemokratische Einigung zu erzielen. Die renommierte Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) die sich diesem Thema angenommen hat konstatiert deshalb treffend, dass „weder im Parlament noch in der Öffentlichkeit (…) eine breite Diskussion über das Verfassungspaket stattfinden [konnte] und es scheint, als habe die AKP nie wirklich den Konsens gesucht und wolle die Veränderungen im Alleingang durchsetzen.“ Die Chance vertan zu haben, zuerst einen parteiübergreifenden und somit auch einen bevölkerungsübergreifenden Konsens zu finden, ist ein großer Makel, der diesem Plebiszit anhaftet. Der Türkische Unternehmerverband TÜSİAD, der seinen Mitglieder die Freiheit einräumte beim Plebiszit nach ihrem eigenen Wissen und Gewissen abzustimmen, drohte Erdoğan barsch: “Entweder seid ihr mit uns oder Weg vom Fenster!”, was auch als ein Indikator für die freiheitseinschränkende und demokratiefeindliche Position der AKP-Regierung gewertet wird.

Man darf einen wichtigen Punkt in diesem Vergleich zwischen der Türkei und der Bundesrepublik jedoch nicht vergessen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine weltweit gesehen einzigartige Stellung erlangt zudem die Richterliche Selbstbeschränkung als Grundsatz der Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht hat selbst eine bemerkenswerte Stellungnahme dazu abgegeben: „Der Grundsatz des judicial self-restraint, den sich das Bundesverfassungsgericht auferlegt, bedeutet nicht eine Verkürzung oder Abschwächung seiner [...] Kompetenz, sondern den Verzicht “Politik zu treiben”, d. h., in den von der Verfassung geschaffenen und begrenzten Raum freier politischer Gestaltung einzugreifen. Er zielt also darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offen zu halten.“(BVerfGE 36, 1 (14 f.))

Diese Aussage ist immens wichtig um den Kontext eines Verfassungsgerichts im staatlichen System darzustellen. Indes gibt es auf türkischer Seite eine solche Einschränkung nicht. Aufgrund dessen verbietet sich auch der stets von AKP-Anhängern oder Reformpaketbefürwortern vorgebrachte Vergleich. Beides unterscheidet sich eben in diesem wichtigen Punkt der kritisiert wird: Der Politisierung der Justiz.

Dies soll als ein wichtiger inhaltlicher Punkt bei der Verfassungsreform genügen, um grundsätzlich aufzuzeigen, dass durchaus eine differenzierte Betrachtung notwendig und eine unkritische und blinde Akzeptanz der Verfassungsänderung an dem Wunsch vorbeigeht, eine nach westlichen Maßstäben erforderliche und gewollte Verfassung für die Türkei zu gestalten.

Ein weiterer Umstand der für Missstimmung sorgt ist die aktive Propaganda die von Regierungsseite betrieben wird. Selbst die staatlichen TRT-Sender wurden schon für regelmäßige Ja-Kampagnen missbraucht. Ganz zu schweigen davon dass besonders im Ramadan zum traditionellen Fastenbrechen und auch in Moscheen aktiv für die AKP geworben wurde. Freilich geht es dabei nicht darum inhaltlich über das Paket zu diskutieren. Kritikwürdig ist eben leider auch gerade dies. Da schon die inhaltliche Debatte und der Versuch einen Konsens zu finden an der AKP und der radikalen Durchsetzung ihrer eigenen Vorstellungen gescheitert ist, ist es nicht verwunderlich dass auch die inhaltliche Debatte im Nachhinein nicht stattfindet. Dass die AKP durch ihre Ja-Propaganda im staatlichen Fernsehen und ihrer Bevorzugung schon gerügt wurde zeigt mit welchen harten propagandistischen Bandagen gekämpft wird. Es hat den Anschein, dass es nicht wirklich um das Wohl des gesamten Landes und um eine Demokratisierung geht, sondern schlichtweg um eine politische Agenda die durchgesetzt werden soll.

Einen faden Beigeschmack hinterlässt auch die Aktion dass Werbekampagnen die für ein Nein votierten verschleiert und abgehängt wurden. Das ist eine bewusste Unterdrückung einer demokratischen Gegenposition und der  Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei Kemal Kılıçdaroğlu hat seine Befürchtung dahingehend, dass nach einer Annahme der Reformen der Druck der auf unabhängige Stellen von der AKP ausgehen wird, noch stärker werden wird.

Es bleibt ein fader Beigeschmack, sowohl beim äußeren Verlauf auf dem Weg hin zum Referendum über das Verfassungspaket als auch bei den Inhalten. Eine oberflächliche Einteilung der Befürworter in Demokraten und der Reformgegner in Antidemokraten ist jedoch offenkundig irreführend und nicht haltbar. Es würde auch der deutschen Berichterstattung gut tun differenzierter die Vorgänge in der Türkei zu betrachten und so den Fehler zu vermeiden im Nachhinein von negativen Entwicklungen überrascht zu werden.

Hinterlasse einen Kommentar